15.02.2021, 22:22 Uhr

Dreitausend Quadratmeter Heide wiederhergestellt

BUND hat mit Mitteln aus einer Bußgeldzuweisung den streng geschützten Lebensraumtyp Trockene Heide entwickelt...

© BUND Köln
Auch wenn es auf den ersten Blick eher nach "Verwüstung" aussieht: die Entfernung der Spätblühenden Traubenkirsche und die zeitgleiche Herstellung von Rohböden ist eine entscheidende Maßnahme, um Heideflächen mit dem berühmten Heidekraut als Leitart wiederherzustellen. Denn zur Keimung sind diese und andere Pflanzenarten des streng geschützten FFH-Lebensraumtyps "Trockene Heiden" auf unbewachsene, möglichst humusarme, so genannte Rohböden angewiesen.

Von Natur aus entstanden diese Lebensräume immer wieder kleinflächig auf Sandfeldern, die in der Rheinaue jedes Jahr aufs Neue abgelagert worden waren. Der Mensch förderte sie über mehrere tausend Jahre durch seinen traditionellen Ackerbau. Die ursprünglichen Lebensräume aber sind vernichtet, weil der Mensch die Rheinaue und ihre natürliche Dynamik seit dem 19. Jahrhundert nahezu vollständig zerstörte. Auch die Landwirtschaft ist insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg so weit industrialisiert worden, dass traditionelle Landnutzungsformen ausgestorben sind. So gibt es Heideflächen heute fast nur noch in für diese ausgewiesenen Schutzgebieten. Eines davon ist die Dellbrücker Heide.

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Die durch die Forstwirtschaft aus Nordamerika eingeführte Spätblühende Traubenkirsche hat sich aufgrund ihrer Konkurrenzstärke als höchstproblematisch für viele heimische Lebensraumtypen erwiesen. Diese verdrängt nahezu alle heimischen Pflanzenarten und die auf diese angewiesenen Tierarten. Eine vollständige Entnahme der Bäume hat sich als eine wesentliche Maßnahme herausgestellt, um einen Schwund der Biodiversität aufzuhalten. Dabei ist auch schon einmal der Einsatz eines Minibaggers erforderlich.

Auf über 3 000 qm hat der BUND in diesem Januar aus Mitteln einer Bußgeldzuweisung des Landgerichts Köln Heidefläche wiederhergestellt. Die Wiederherstellung von Heideflächen ist eine der zentralen Vorgaben aus dem Managementplan für das Schutzgebiet.

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